Wahl Vorsorgekommission Vorsorgewerk Gautschi AG
31.10.2025
Ergebnis der Wahl der Vertreterinnen und Vertreter der Arbeitnehmenden in die Vorsorgekommission des Vorsorgewerks Gautschi AG für die Amtsperiode 2025-2029.
Die Vertreter der Arbeitnehmenden wurden am 10.10.2025 gewählt. Die Anzahl der Kandidaten entspricht der Anzahl freien Sitzen, aus diesem Grund entfallen zusätzliche Wahlen. Wir gratulieren den gewählten Mitgliedern zur Wahl. Neu setzt sich die Vorsorgekommission aus folgenden Mitgliedern zusammen:
Vertreter der Arbeitnehmenden
- Markus Cantore
- Michael Wild
- Michael Oehy
Vertreter der Arbeitgebenden
- Annatina Cortina Sainz
- Tina Gautschi-Gasser
- Andreas Rothmund
15.12.2025, letzter Termin für Einkauf / Rückzahlung 2025
01.10.2025
Mit freiwilligen Einzahlungen / Rückzahlungen erhöhen Sie Ihr Sparguthaben und somit Ihre künftige Altersrente. Gleichzeitig profitieren Sie von Steuervorteilen (freiwillige Einzahlungen / Rückzahlung Scheidung).
Aktivversicherte können steuerbegünstigt die maximalen reglementarischen Altersleistungen einkaufen. Ziel eines Einkaufs sollte die Verbesserung des Vorsorgeschutzes sein, das heisst, allfällige Lücken zu schliessen. Diese können beispielsweise bei Fehlen von Beitragsjahren, bei Lohnerhöhung oder bei Scheidung entstehen. Darüber hinaus sind Einkäufe zum Auskauf der Rentenkürzung bei einer vorzeitigen Pensionierung möglich.
So gehen Sie vor, wenn Sie persönliche Einkäufe / Rückzahlungen leisten möchten:
- Senden Sie der Pensionskasse Stadt St. Gallen das ausgefüllte und unterzeichnete Formular 'Deklaration bei freiwilligem Einkauf'. (einmalig - vor erstem Einkauf)
- Bitte beachten Sie, dass Einkäufe nur möglich sind, wenn Sie die 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' eingereicht haben und einen Einzahlungsschein von der Pensionskasse erhalten haben.
- Für Rückzahlungen von Scheidungsausgleich oder WEF muss das Formular 'Deklaration bei freiwilligen Einkauf' nicht ausgefüllt werden. Verlangen Sie telefonisch oder per E-Mail einen Einzahlungsschein.
- Freiwillige Einkäufe müssen bis spätestens 15.12. bei der Pensionskasse eingegangen sein. Zahlungen, die nach diesem Datum eintreffen, werden retourniert.
30.11.2025, letzter Termin Wahl Sparvariante 2025
01.10.2025
Aktive Versicherte, die zwischen 25 und 65 Jahre alt sind, haben die Möglichkeit, zwischen drei Sparvarianten („Standard“, „Medium“ und „Maxi“) auszuwählen, um nach Wunsch durch höhere monatliche Sparbeiträge die anwartschaftlichen Altersleistungen gezielt zu verbessern. Die Höhe der Risikobeiträge des Arbeitnehmers sowie die Höhe der Spar- und Risikobeiträge des Arbeitgebers bleiben ungeachtet der Planwahl gleich.
Bei Eintritt werden alle Versicherten dem Standardplan zugeordnet. Wünschen neu eingetretene Versicherte sogleich einen Wechsel der Sparvariante, können sie die Pensionskasse innerhalb von drei Monaten ab Aufnahme darüber informieren, indem sie angefügtes Formular, welches allen Neueintretenden zugestellt wird, ausfüllen, unterzeichnen und retournieren. Der Wechsel erfolgt dann auf den 1. des Folgemonats.
Danach ist eine Änderung der gewählten Sparvariante jeweils auf den 1. Januar des Folgejahres möglich; die Pensionskasse ist darüber bis spätestens 30. November des laufenden Jahres schriftlich in Kenntnis zu setzen. Trifft bis zu diesem Zeitpunkt keine Meldung ein, gelten die bisherigen Instruktionen.
Beim Fehlen von Instruktionen werden keine Zusatzbeiträge erhoben.
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